Fragen & Antworten
Wir möchten Ihnen hier einige häufig gestellte Fragen schon im Vorfeld beantworten:
Was ist ein Wahlarzt?
Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, den behandelnden Arzt frei wählen zu können. Als Wahlärztin habe ich keinen direkten Vertrag mit der Kasse, und kann daher die Leistungen auch nicht direkt mit der Kasse abrechnen. Im Wahlarztsystem verrechnen Sie als Patient mit Ihrer Krankenkasse.
Welche Kosten sind zu erwarten?
Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie von uns eine detaillierte Honorarnote mit allen durchgeführten Leistungen. Gemeinsam mit dem Einzahlungsbeleg der Bank reichen Sie die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung ein. Sie erhalten den Ihnen zustehenden Betrag auf Ihr Konto überwiesen oder bekommen ihn bar von Ihrer Krankenkasse ausbezahlt.
Die Gebietskrankenkasse Oberösterreich refundiert im Regelfall ca. 60 % der Kosten. Mehrere Ausnahmeregelungen machen das System schwer durchschaubar, weshalb die tatsächliche Höhe der Rückerstattung von uns nicht angegeben werden kann.
Falls Sie eine Privatversicherung haben, übernimmt diese eventuell den Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif.
Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der Kassen enthalten sind, erfolgt von den meisten Kassen keine Kostenrückerstattung.
Die Gebietskrankenkasse Oberösterreich refundiert im Regelfall ca. 60 % der Kosten. Mehrere Ausnahmeregelungen machen das System schwer durchschaubar, weshalb die tatsächliche Höhe der Rückerstattung von uns nicht angegeben werden kann.
Falls Sie eine Privatversicherung haben, übernimmt diese eventuell den Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif.
Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der Kassen enthalten sind, erfolgt von den meisten Kassen keine Kostenrückerstattung.
Kann ich beim Wahlarzt auch ein Kassenrezept bekommen?
Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken in Ober- und Niederösterreich im Regelfall wie Kassenrezepte behandelt.
Brauche ich eine Überweisung und von wem?
Es ist nicht erforderlich, eine Überweisung mitzubringen. Da es aber möglich ist, dass Sie beim Vorliegen einer Überweisung von Ihrer Krankenkasse einen höheren Anteil der Kosten rückerstattet bekommen, empfehle ich Ihnen, eine Überweisung vom Haus- oder Kinderarzt zum Kinderkardiologen mitzubringen.