WAHLARZT- ORDINATION
Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, den behandelnden Arzt frei wählen zu können.
KEINE ÜBERWEISUNG NÖTIG !
Eine Wahlarztordination ist in Österreich eine niedergelassene Arztpraxis, die keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen (z.B. ÖGK, SVS, BVAEB, KFA, KFL, ...) hat. Als Patient/in zahlen Sie die erbrachten Leistungen (Honorar) zunächst selbst direkt in der Ordination oder mittels Banküberweisung. Ein Großteil/Teil der Kosten wird je nach Leistung und je nach gesetzlicher Krankenkasse rückerstattet. Bei speziellen Fragestellungen kann eine Überweisung sinnvoll sein.
ANFAHRTSPLAN
und
Kontaktformular
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CP

